Ihr vertrauensvoller Partner im Erb- und Familienrecht. Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Familie und Ihr Vermögen. Schwerpunkte bilden die vorbeugende Gestaltung von Eheverträgen, Testamenten und Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus vertreten wir Sie lösungsorientiert in streitigen Verfahren wie Ehescheidungen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der vorbeugenden, beratenden Tätigkeit. Wir helfen Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dies betrifft die Gestaltung von Eheverträgen und den Abschluss fairer Scheidungsfolgevereinbarungen.
Im Erbrecht liegt der Fokus auf der Nachfolgeregelung: Wir erstellen maßgeschneiderte Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten, um Ihren Willen rechtssicher durchzusetzen. Wir arbeiten stets lösungsorientiert, um die Ziele unserer Mandanten effizient und steuerschonend umzusetzen.
Neben der präventiven Beratung vertreten wir Sie auch in streitigen Auseinandersetzungen. Wir stehen Ihnen im gesamten Verfahren der Ehescheidung zur Seite und entwickeln frühzeitig die notwendigen Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – von Unterhalt bis zum Zugewinnausgleich.
Zudem sind wir bei der komplizierten Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften tätig und übernehmen Aufgaben als Testamentsvollstrecker. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir von Anfang an die notwendigen Strategien, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, um finanzielle Risiken während der Ehe und bei einem Scheitern der Ehe zu minimieren, besonders wenn unterschiedliche Vermögen oder ein Unternehmen vorhanden sind. Er regelt primär den Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung), den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich. Wir gestalten Verträge, die fair und rechtssicher sind, um spätere Scheidungsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ein rechtsgültiges Testament muss entweder handschriftlich verfasst und unterschrieben sein oder notariell beurkundet werden. Ein Erbvertrag benötigt immer die notarielle Form. Wir beraten Sie umfassend zur gesetzlichen Erbfolge und helfen bei der Gestaltung von Vermächtnissen, Pflichtteilsregelungen und der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers, um Ihren letzten Willen durchzusetzen.
Eine Vorsorgevollmacht bestimmt eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen handeln darf (z.B. gegenüber dem Finanzamt oder sonstigen Behörden), wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Eine Patientenverfügung regelt hingegen Ihre medizinischen Wünsche für den Fall einer schweren Krankheit oder des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit. Wir erstellen diese Dokumente rechtssicher und individuell abgestimmt.