Ihr rechtssicherer Partner im privaten Bau- und Architektenrecht. Wir beraten Sie umfassend von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Klärung. Unsere Expertise umfasst Bau-, Architekten-, Generalunternehmer- und Bauträgerverträge. Wir sorgen für die rechtssichere Umsetzung Ihrer Projekte, berücksichtigen die Besonderheiten der HOAI bei Vergütungsfragen und klären Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
Die erfolgreiche Realisierung von Bauvorhaben beginnt mit einer rechtssicheren
Vertragsgestaltung. Unser Team berät Sie umfassend im privaten Bau- und
Architektenrecht sowie im Ingenieurrecht.
Wir identifizieren frühzeitig die bestehenden Risiken und sorgen für eine optimale
vertragliche Absicherung aller beteiligten Parteien. Unsere Expertise umfasst alle
gängigen Vertragskonstellationen: von klassischen Bau- und Architektenverträgen und Fachplanerverträgen über Projektsteuerungsverträge bis hin zu komplexen
Bauträgerverträgen, Generalunternehmerverträgen und Generalplanerverträgen.
Mit unserer Unterstützung als erfahrener Baurechtsanwalt schaffen Sie eine klare und tragfähige Grundlage für Ihr Projekt. Die erfolgreiche Realisierung von Bauvorhaben beginnt mit rechtssicherer Vertragsgestaltung. Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung minimieren wir bereits im Vorfeld drohende Konfliktpotenziale und schaffen so die rechtliche Sicherheit für Ihren Projekterfolg.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die vergütungsrechtliche Seite, insbesondere bei Architekten- und Ingenieurverträgen. Hier ist die genaue Kenntnis der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) unerlässlich. Da sich dieses Regelwerk stetig anpasst, bieten wir Ihnen stets eine detaillierte Darstellung der entscheidenden Regelungen. Dies ist die unbedingte Voraussetzung für ein optimales Verhandlungsergebnis.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten. Dazu zählen insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen sowie die Klärung sonstiger Mängel und Streitpunkte im Rahmen der Bauabwicklung.
Wir begleiten Sie engagiert durch den gesamten Prozess, um zeitintensive und kostspielige Konflikte effizient beizulegen.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem geltenden Vertrag. Bei einem BGB-Bauvertrag beträgt sie fünf Jahre ab der offiziellen Abnahme des Werks (§ 634 BGB). Wurde die VOB/B vereinbart, beträgt die Frist – ohne abweichende Vereinbarung – in der Regel vier Jahre. Es ist essenziell, Mängel fristgerecht anzuzeigen und gegebenenfalls Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Mängelansprüche.
Die Abnahme ist der wichtigste Wendepunkt im Bauprojekt, da sie die Fälligkeit der Vergütung des Auftragnehmers begründet und die Gewährleistungsfrist beginnt. Wir empfehlen Mandanten dringend, die Abnahme erst nach erfolgreicher Begehung und umfassender Dokumentation offensichtlicher Mängel vorzunehmen. Lassen Sie sich von uns begleiten, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Architekten- und Ingenieurleistungen werden nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet. Obwohl die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr zwingend sind, gibt die HOAI weiterhin eine rechtlich belastbare Basis für die Vergütung vor. Entscheidend für die Höhe des Honorars sind die anrechenbaren Kosten und die vereinbarten Leistungsumfänge. Wir prüfen und verhandeln Ihre Architektenverträge und Ingenieurhonorare.