Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie. Unsere Expertise reicht von Kauf und Verkauf von Grundstücken über erbbau- und mietrechtliche Fragestellungen bis hin zu Streitigkeiten in der WEG. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Gestaltung von Gewerberaummietverträgen, um Ihre Interessen optimal abzusichern.
Wir begleiten Sie strategisch bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie. Dies beginnt beim Kauf und Verkauf von Grundstücken und umfasst komplexe erbbau- und mietrechtliche Fragestellungen. Wir beraten Sie umfassend bei Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), um schnelle und effiziente Lösungen für Sie zu erzielen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie aktiv bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Forderungen in der Zwangsvollstreckung, insbesondere im Rahmen der Zwangsversteigerung, um Ihr Vermögen bestmöglich zu schützen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist dabei entscheidend, um Fristen zu wahren und Risiken zu minimieren.
Im Mietrecht ist strikt zwischen dem Gewerberaummietrecht und dem Wohnraummietrecht zu differenzieren. Während das Wohnraummietrecht primär durch Schutzvorschriften zugunsten des Mieters geprägt ist, finden diese im Gewerberaummietrecht regelmäßig keine Anwendung. Nur durch eine rechtzeitige Beratung und präzise Bewertung der Risiken bereits vor Abschluss des gewerblichen Mietvertrages können Ihre unternehmerischen Interessen größtmöglich abgesichert werden. Wir gestalten Verträge, die langfristige Rechtssicherheit und Kalkulationsgrundlagen schaffen.
Im Gewerberaummietrecht gibt es im Gegensatz zum Wohnraummietrecht keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Die Kündigungsfristen und -gründe richten sich primär nach den vertraglichen Vereinbarungen. Standardmäßig gilt eine Frist von sechs Monaten zum Ende eines Quartals. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen (z. B. Zahlungsverzug) möglich. Wir prüfen Ihre Gewerbemietverträge auf Wirksamkeit.
Die Geltendmachung von Mängeln hängt davon ab, ob es sich um Sondereigentum (z.B. Verkleidung innerhalb der Wohnung) oder Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach, Fassade) handelt. Über Mängel am Gemeinschaftseigentum muss von der WEG als Verband ein Beschluss herbeigeführt und durch den Verwalter umgesetzt werden. Wir beraten Sie hinsichtlich der korrekten Beschlussfassung und der Durchsetzung Ihrer Rechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Ja, eine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt, spezialisiert auf Immobilienrecht, ist dringend ratsam. In der Zwangsversteigerung sind komplexe Fristen und Verfahrensvorschriften einzuhalten. Wir schützen Ihre Interessen als Gläubiger (Durchsetzung von Forderungen) oder als potenzieller Erwerber (Prüfung der Lasten und Risiken) und begleiten Sie strategisch durch den gesamten Versteigerungstermin.