Das Reiserecht regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern sowie Fluggesellschaften. Unser Leistungsbereich Reiserecht bietet Ihnen eine umfassende Beratung bei allen Fragen rund um Ihre Reiseplanung, Reisebuchung und die Geltendmachung Ihrer Rechte bei Reiseproblemen.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Sachverhalten: Bei Problemen mit Ihrem Pauschalreisevertrag beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten. Ein Pauschalreisevertrag liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen – wie Flug und Unterkunft – von einem Reiseveranstalter angeboten und gebucht werden. Diese Verträge sind gesetzlich besonders geschützt und bieten Ihnen umfangreiche Verbraucherschutzrechte.
Bei Reisemängeln vertreten wir Sie gegenüber dem Reiseveranstalter. Reisemängel entstehen, wenn der Veranstalter die im Vertrag vereinbarten Leistungen nicht erbringt oder die Reise mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Dies können beispielsweise nicht vorhandene Hotelausstattungen, mangelnde Verpflegung, Baulärm oder sonstige Beeinträchtigungen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch auf Reisepreisminderung, mit dem Sie den Reisepreis anteilig erstattet bekommen.
Ein besonders häufiger Grund von Reisestreitigkeiten ist die Flugverspätung. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) haben Sie bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft. Je nach Flugdistanz beträgt die Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro. Darüber hinaus kann eine erhebliche Flugverspätung auch einen Reisemangel begründen und Sie berechtigen, eine Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Wir beraten Sie kompetent bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation von Reisemängeln und helfen Ihnen, diese mit der erforderlichen Fristwahrung anzuzeigen. Wir berechnen die angemessene Höhe der Reisepreisminderung nach aktuellen rechtlichen Maßstäben und verhandeln mit Reiseveranstaltern über eine faire Lösung. Bei Flugverspätungen prüfen wir Ihre Entschädigungsansprüche und vertreten Sie notfalls gerichtlich. Wir informieren Sie über Ihre Rechte bei Flugausfällen, Überbuchungen und unfreiwilligen Umbuchungen.
Fristen und Verjährung:
Wichtig zu wissen ist, dass Ihre Ansprüche zeitgebunden sind. Entschädigungsansprüche gegenüber Fluggesellschaften verjähren in Deutschland nach drei Jahren. Ansprüche auf Reisepreisminderung gegenüber Reiseveranstaltern müssen üblicherweise innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Reisemängel müssen während der Reise unverzüglich dem Reiseveranstalter angezeigt werden, um Ihre Ansprüche zu bewahren.
Sprechen Sie mit uns:
Sollten Sie Probleme mit Ihrer Reise haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir analysieren Ihren Fall gründlich und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte haben. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Reiserecht setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche durch – sei es außergerichtlich durch Verhandlung mit dem Reiseveranstalter oder bei Bedarf auch vor Gericht.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz gemäß der EU-Verordnung. Bei einer Flugverspätung von drei Stunden oder mehr beträgt die pauschale Zahlung 250 € (Kurzstrecke), 400 € (Mittelstrecke) oder 600 € (Langstrecke). Dies gilt, sofern die Verspätung nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft.
Ja, Reisemängel müssen unverzüglich beim Reiseveranstalter oder dessen örtlichem Vertreter angezeigt werden. Nur so geben Sie dem Veranstalter die Chance zur Abhilfe. Eine unterlassene Mängelanzeige kann zum Verlust Ihres Rechts auf Reisepreisminderung führen. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Dokumentation und Fristwahrung.
Nicht immer. Eine Pauschalreise liegt nur vor, wenn die Leistungen gemeinsam oder aufeinander abgestimmt von einem Reiseveranstalter angeboten wurden (§ 651a BGB). Dies ist entscheidend, da Pauschalreisen umfassenden Verbraucherschutz bei Mängeln, Insolvenz oder Rücktritt bieten. Bei individuell gebuchten Einzelleistungen (z.B. Flug bei Airline, Hotel direkt) gelten diese Schutzvorschriften nicht.